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> Kehricht- und Grüngutdaten 2024

Auftrag / Zweck der DILECA

Die DILECA erbringt in den Bereichen des kommunalen Abfallwesens und der Feuerpolizei auf zweckmässige, wirtschaftliche, umweltfreundliche und gesetzeskonforme Weise Dienst- und Sachleistungen jeglicher Art. Die DILECA verpflichtet sich gegenüber den Trägergemeinden zur Entsorgung der Kehrichtsäcke, zur Tierkadaverentsorgung und zur Vornahme der Kontrollen im Bereich der Feuerpolizei. Die DILECA kann zudem im Rahmen ihres Zweckes Beratungstätigkeiten aller Art ausüben.

Organisation und Personal

Die Organe der DILECA sind:

  • die 14 Trägergemeinden
  • der Verwaltungsrat
  • die Delegierten des Verwaltungsrates
  • die Geschäftsleitung
  • die Revisionsstelle

Das Organigramm ist unter der Rubrik «Organisation» aufgeführt bzw. ersichtlich

Die Trägergemeinden

Die 14 Trägergemeinden sind das oberste Organ der Interkommunalen Anstalt. Den gemäss den jeweiligen Gemeindeordnungen zuständigen Organe der Trägergemeinden stehen zu:

  1. Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung sowie Erteilung der Entlastung an den Verwaltungsrat;
  2. Genehmigung des Budgets;
  3. Wahl der Revisionsstelle;
  4. Abberufung und Aufsicht der Mitglieder des Verwaltungsrates;
  5. Beschlussfassung über neue Aufgaben gemäss Art. 5 Gründungsvertrag;
  6. Beschlussfassung über Geschäfte, die ihnen durch den Verwaltungsrat vorgelegt werden;
  7. Kenntnisnahme des Leitbildes, der Strategie und der Mittelfristplanung der Anstalt.

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