Die Gemeinden des Bezirks Affoltern haben die Aufnahme von Stallikon als Trägergemeinde der DILECA sowie weitere Anpassungen im Rahmen der Teilrevision des Gründungsvertrages an der Urne einstimmig, mit durchschnittlich 94% Ja-Stimmen, gutgeheissen. Die Beleuchtenden Berichte wurden u.a. auf den Websiten der einzelnen Trägergemeinden publiziert. Hier finden Sie den teilrevidierten Gründungsvertrag im Wortlaut sowie die synoptische Darstellung der relevanten Anpassungen.
> Download des teilrevidierten Gründungsvertrags. Im Anschluss an die Zustimmung trat der teilrevidierte Gründungsvertrag per 1. April 2024 in Kraft. Gemäss Art. 31 des zuvor geltenden DILECA-Gründungsvertrages war dafür die Zustimmung aller bisherigen Trägergemeinden erforderlich sowie der Gemeinde Stallikon als der neu eintretenden Gemeinde.
> Download der synoptischen Darstellung. In dieser Übersicht sind die Anpassungen (alt/neu) transparent dargestellt und begründet.